Aktuelle Beispielfälle über die Arbeit von Detektive KOCKS
Fall 1: Wettbewerbstätigkeit verschleiert / Dezember
Ein leitender Mitarbeiter eines Computerherstellers hatte Kompetenzen vorgetäuscht und konnte die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllen. Bei vorzeitiger Kündigung war der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt so lange zu zahlen, bis der ehemalige Mitarbeiter eine neue Stelle gefunden hat bzw. max. 12 Monate. Der ehemalige Mitarbeiter hatte- laut anonymer Hinweise - als freier Mitarbeiter bei der Konkurrenz angefangen. Wie sich später herausgestellt hat, war er zur Tarnung offiziell bei einer branchenfremden Tochterfirma der Konkurrenz unter Vertrag. Detektive Kocks wurden eingeschaltet, um die unerlaubte Konkurrenztätigkeit nachzuweisen, damit der Auftraggeber die Gehaltszahlungen zurückfordern und Schadenersatz verlangen kann. Ein zweistufiges Vorgehen war erfolgreich. Zum einen wurde der Auftraggeber mit einem Schriftbericht und Foto/Videodokumentation ausgestattet und zudem konnte ein Detektiv den vertrauensvollen Kontakt zur Zielperson aufbauen und erfuhr aussagekräftige Details und Hintergründe zur Tätigkeit und zum Einkommen. Der Auftraggeber konnte sich in zweiter Instanz des Arbeitsgerichts erfolgreich durchsetzen.
Fall 2: Konkurrenzgründung während der Arbeitszeit / Mai
Der frühere Anwendungsberater eines Automobil-Zulieferbetriebes war vertraglich verpflichtet, nach seinem Ausscheiden nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber zu treten und insbesondere den Kundenschutz zu achten. Dieser Anwendungsberater hatte im letzten Jahr seiner Beschäftigung über das Firmentelefon ein regelrechtes Wettbewerbsunternehmen unter dem Mädchennamen seiner Frau aufgebaut. Nach detektivischer Hintergrundanalyse wurde unter Legende ein Auftrag an die Zielperson herangetragen. Hierbei konnte der frühere Anwendungsberater bei umfangreichen Rechtsverletzungen eindeutig überführt werden. Er hat gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen und somit die Anspruchsgrundlagen auf Schadenersatz und Unterlassung geliefert.
Fall 3: Geheimnisverrat und Wettbewerbstätigkeit / Oktober
Nach der Fusion zweier Maschinenbau-Unternehmen haben mehrere Mitarbeiter den Umstrukturierungsprozess dazu genutzt, Firmeninternas abzuschöpfen. Dazu gehörten Geschäftsgeheimnisse, Konstruktionspläne sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse. Mit diesen Details ausgerüstet wurde ein Konkurrenzunternehmen aufgebaut, welches in kürzester Zeit beachtliche Marktanteile erwerben konnte. Detektive Kocks konnten die ehemaligen Mitarbeiter im Rahmen des Trennungs-Checks überführen, sowie weitere Mitarbeiter, die als Maulwürfe im Unternehmen aktiv waren. Trotz eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes waren sie in direkter Konkurrenz tätig.
Fall 4: Konkurrenz im eigenen Unternehmen / Februar
Zwei ehemalige Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens haben trotz Wettbewerbsverbot ein Konkurrenzunternehmen gegründet. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass nicht nur gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen wurde, sondern dass bereits während der Unternehmenszugehörigkeit eine Drittfirma gegründet wurde. Als besonders dreist stellte sich heraus, dass die Aufträge während der Arbeitszeit abgewickelt wurden. Die ehemaligen Mitarbeiter wurden darauf hin zu Schadensersatzleistungen in Höhe von 500.000 € verurteilt.